Instagram-Abmahnung: Wer fordert Geld – und was sollten Weingüter tun?
Rechtsanwalt Holger Kiefer · Recherchestand: 14. September 2026
Ein Reel vom Hoffest, Musik zur Weinlese oder eine Nachricht an einen möglichen Kunden: Auf Instagram können geschäftliche Veröffentlichungen und Werbeaktionen rechtliche Folgen haben. Öffentlich zugängliche Berichte dokumentieren insbesondere Forderungen wegen Musik in Reels. Daneben verfolgt die Wettbewerbszentrale unzulässige Direktwerbung.
Es gibt keinen festen „Preis“ für eine Instagram-Abmahnung. Entscheidend sind der behauptete Verstoß, die betroffenen Rechte und die konkrete Nutzung. Die nachstehenden Beträge sind berichtete Forderungen oder Vergleichsangebote. Sie sind keine von unserer Kanzlei erstrittenen Ergebnisse und keine gerichtlich bestätigte Preisliste.
Wer mahnt wegen Musik auf Instagram ab?
IPPC LAW für B1 Recordings: „Pedro“
Die Kanzlei Prigge berichtet mit Aktualisierungsdatum 12. Juli 2026 über eine ihr vorliegende Abmahnung von IPPC LAW für B1 Recordings GmbH. Beanstandet wurde die Verwendung von „Pedro“ zusammen mit dem „Raccoon Meme Video“ auf einem gewerblichen Instagram-Account. Der Fall betrifft damit neben Musik auch Videoinhalte.
Laut Bericht enthielt der Vergleichsvorschlag insgesamt 12.880,04 Euro: 10.000 Euro Schadensersatz, 2.607,53 Euro Anwaltskosten und 272,51 Euro Ermittlungskosten. Hinzu kamen Unterlassungs- und Auskunftsverlangen. Diese Summe darf weder als allgemeiner Tarif für „Pedro“ noch als gerichtlich festgestellter Schaden verstanden werden. Fallbericht der Kanzlei Prigge.
IPPC LAW für B. D. B. Media: „Kimnotyze“
Ein weiterer, auf den 27. Oktober 2025 datierter Bericht der Kanzlei Kramarz nennt IPPC LAW als Vertreterin der B. D. B. Media GmbH. Vorwurf war die nicht lizenzierte Nutzung der Aufnahme „Kimnotyze“ auf einem gewerblichen Instagram-Profil. Die berichtete Gesamtforderung betrug 3.060,21 Euro; außerdem wurden Unterlassung und Auskunft verlangt. Der ältere Bericht zeigt einen weiteren dokumentierten Rechteinhaber, belegt aber für sich allein keine unverändert laufende Kampagne im September 2026. Fallbericht zu „Kimnotyze“.
Frommer Legal: „Elfe“ von Dario Lessing
Die Kanzlei Kramarz beschreibt am 13. Juli 2026 ein ihr vorliegendes Schreiben von Frommer Legal für den Musikproduzenten Kris Steininger. Es betrifft die Aufnahme „Elfe“ in einem Instagram-Werbevideo.
Bemerkenswert ist die Berechnung: Laut Bericht wurde zunächst eine Lizenzgröße von mindestens 20.000 Euro angeführt. Das Vergleichsangebot setzte jedoch 5.000 Euro Schadensersatz an; einschließlich Rechtsverfolgungskosten wurden 6.134,55 Euro verlangt. Wer daraus schlicht „20.000 Euro Abmahnkosten“ macht, vermischt unterschiedliche Positionen. Fallbericht zu Frommer Legal und „Elfe“.
SoundGuardian: Berechtigungsanfrage und Nachlizenzierung
SoundGuardian GmbH wird ebenfalls in aktuellen Berichten genannt. Hier ist zunächst der Inhalt des Schreibens zu prüfen: Eine Anfrage nach der Nutzungsberechtigung mit einem Angebot zur nachträglichen Lizenzierung ist nicht automatisch eine klassische Unterlassungsabmahnung.
Ein im September 2026 veröffentlichter Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla nennt beispielsweise 3.850 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für einen Musiktitel in zwei Instagram-Reels. Das ist die dort beschriebene Forderung, keine Aussage darüber, dass Betrag oder Umsatzsteueransatz im Einzelfall berechtigt sind. Bericht über SoundGuardian-Schreiben.
Warum reicht die Musikbibliothek nicht immer aus?
Bei Musik sind Rechte am Werk und an der konkreten Aufnahme zu unterscheiden. Außerdem muss die Erlaubnis den Verwendungszweck erfassen. Die GEMA erläutert, welche Online-Rechte sie über Plattformverträge lizenziert; daraus ergibt sich keine pauschale Freigabe aller kommerziellen Videoverwendungen. Weitere Rechte können bei Verlagen, Urhebern oder Labels liegen. GEMA zur Musiknutzung auf Instagram.
Für ein Weingut kann bereits ein unbezahltes Reel Eigenwerbung sein. Ein Creator-Konto oder die Auswahlmöglichkeit eines Songs beantwortet deshalb die Lizenzfrage nicht. Die Grundlagen und mögliche Musikquellen erläutert unser Beitrag Musik auf Instagram: Was dürfen Weingüter im Creator-Konto?.
Was steckt hinter den Geldforderungen?
Vier Positionen sollten auseinandergehalten werden:
- Schadensersatz: Bei schuldhafter Rechtsverletzung kann eine angemessene hypothetische Lizenzvergütung maßgeblich sein. Die Wunschsumme eines Anspruchstellers genügt nicht als Begründung.
- Anwaltskosten: Ihre Erstattung hängt unter anderem von der Berechtigung und Wirksamkeit der Abmahnung ab. Ein genannter Gegenstandswert ist nicht selbst der zu zahlende Betrag.
- Weitere Kosten: Ermittlungspositionen müssen gesondert auf Grundlage und Erstattungsfähigkeit geprüft werden.
- Vertragsstrafe: Eine Unterlassungsverpflichtung kann bei späterem Verstoß zusätzliche Zahlungen auslösen. Das ist von der Forderung wegen der bisherigen Nutzung zu unterscheiden.
Die gesetzlichen Grundlagen enthalten insbesondere §§ 97 und 97a UrhG. Unterlassung und Schadensersatz haben unterschiedliche Voraussetzungen. Aus der Höhe einer Forderung folgt deshalb noch keine Zahlungspflicht. Urheberrechtsgesetz, §§ 97 und 97a.
Auch ohne Musik: Beanstandungen wegen Instagram-Direktwerbung
Am 3. September 2026 berichtete die Wettbewerbszentrale über einen Fitnesstrainer, der Frauen ohne vorherige Einwilligung über Instagram-Direktnachrichten für seine Community ansprach. Nach der Beanstandung verpflichtete er sich, solche Werbenachrichten künftig zu unterlassen. Einen Zahlungsbetrag nennt die Mitteilung nicht. Mitteilung der Wettbewerbszentrale.
Für Weingüter ist daran die Werbeform relevant: Eine persönliche Ansprache macht eine Nachricht mit Verkaufszweck nicht automatisch zulässig. Vor Direktnachrichten mit Weinangeboten oder Veranstaltungseinladungen ist die Einwilligungs- und Rechtslage zu klären.
Abmahnung erhalten: Diese Unterlagen werden gebraucht
Sichern Sie das vollständige Schreiben mit Anlagen und notieren Sie sämtliche Fristen. Für die Prüfung sind insbesondere wichtig:
- Der betroffene Beitrag mit URL, Veröffentlichungsdatum und verwendeter Tonaufnahme.
- Angaben zu Laufzeit, Reichweite und einer etwaigen Bewerbung des Reels.
- Lizenzbelege und die bei Veröffentlichung geltenden Bedingungen der Musikquelle.
- Angaben dazu, wer den Beitrag erstellt und veröffentlicht hat – Betrieb, Agentur oder Kooperationspartner.
Die weitere Abrufbarkeit sollte zeitnah geprüft werden. Sichern Sie Belege, bevor Sie Änderungen vornehmen. Eine Entfernung erledigt mögliche Ansprüche aus der bisherigen Nutzung nicht automatisch. Akzeptieren Sie weder eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtung noch ein Nachlizenzierungsangebot ungeprüft. Welche Reaktion sinnvoll ist, hängt vom konkreten Schreiben ab.
Unterstützung für Weingüter und Weinunternehmen
Sie haben eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage wegen Instagram erhalten? Rechtsanwalt Holger Kiefer prüft mit Ihnen den Vorwurf, die Rechte- und Lizenzlage sowie die verlangten Beträge. Geben Sie bei Ihrer Anfrage die im Schreiben genannte Frist an.
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Recherchehinweis: Die Musikfälle beruhen auf öffentlich zugänglichen Berichten anderer Kanzleien, nicht auf hier vollständig geprüften Originalakten. Die Auswahl ist keine vollständige Marktstatistik. Verfahrensausgänge und tatsächlich gezahlte Beträge sind in den herangezogenen Belegen nicht nachgewiesen. Allgemeine Information; entscheidend bleibt die Prüfung des Einzelfalls.
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