Wein- & Lebensmittelrecht für Weingüter
Was im Wein steckt, muss aufs Etikett – und was aufs Etikett gehört, schreibt das Recht vor. Wir begleiten Winzer, Weingüter und Weinhandel durch das gesamte Wein- und Lebensmittelrecht: von der Etikettenfreigabe über Pflichtangaben bis zur Kontrolle durch die Untersuchungsämter.
Bezeichnungs- und Etikettenrecht
Gebietswein, Regionalwein, Ortswein, Lagenwein, Erstes und Großes Gewächs – das Stufenmodell regelt, wer was wo aufs Etikett schreiben darf. Wir prüfen Etiketten vor dem Druck nach EU-Weinrecht (VO (EU) 2019/33) und sichern geschützte Bezeichnungen ab.
- Etikettenfreigabe und Pflichtkennzeichnung
- Rebsorte, Jahrgang, Alkoholgehalt, Herkunft
- Geschützte Ursprungs- und Herkunftsangaben (g.U./g.g.A.)
- Prüfungsverfahren bei der Landwirtschaftskammer
Inhaltsstoffe, Allergene und E-Label
Seit Dezember 2023 sind Nährwerte und Zutaten für jeden Wein Pflicht – auf dem Etikett oder über ein digitales E-Label. Wichtig: Das E-Label gehört nicht auf die kommerzielle Weingut-Domain. Wir klären Allergenkennzeichnung (Sulfite, Ei, Milch), Warnhinweise und die rechtssichere Umsetzung.
Kontrolle und Prüfverfahren
Kellerbuch, Eintragungen, Probenahme: Bei einer Kontrolle durch das Untersuchungsamt zählt die saubere Dokumentation. Wir begleiten Sie bei Beanstandungen und vertreten Sie gegenüber den Behörden.
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Häufige Fragen
Eine Vorabprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, erspart aber teure Umetikettierungen und Abmahnungen. Etikettenentwürfe prüfen wir meist innerhalb weniger Tage.
Auf einer neutralen Plattform oder Subdomain ohne Tracking und ohne Shop-Bezug – nicht im Marketing-Umfeld Ihrer Weingut-Website.