Markenrecht für Weingüter & Winzer

Ihr Name, Ihr Etikett, Ihre Cuvée: Eine Marke schützt das, was Ihren Wein unverwechselbar macht – aber nur, wenn sie richtig angemeldet und überwacht wird.

Markenrecht: Anmeldung & Recherche

  • Markenrecherche vor jeder Anmeldung
  • Anmeldung bei DPMA (Deutschland) oder EUIPO (EU), Klasse 33
  • Wort- vs. Bildmarke
  • Abgrenzung zu Lagennamen und geschützten Herkunftsangaben

Überwachung & Durchsetzung

Nach der Eintragung ist nicht Schluss: Wer seine Marke nicht überwacht, riskiert Verwässerung und Drittanmeldungen. Wir überwachen dauerhaft und setzen Verletzungen durch.

Maßgebliche Rechtsgrundlage: DPMA – Marken.

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Häufige Fragen

Kann ich einen Lagennamen als Marke schützen?

In der Regel nicht – freie Lagennamen sind keine Markennamen. Wir prüfen, was in Ihrem Fall schützbar ist.

DPMA oder EUIPO – was ist richtig für mich?

Das DPMA schützt deutschlandweit, das EUIPO EU-weit. Für Wein ist Klasse 33 maßgeblich.