Markenrecht für Weingüter & Winzer
Ihr Name, Ihr Etikett, Ihre Cuvée: Eine Marke schützt das, was Ihren Wein unverwechselbar macht – aber nur, wenn sie richtig angemeldet und überwacht wird.
Markenrecht: Anmeldung & Recherche
- Markenrecherche vor jeder Anmeldung
- Anmeldung bei DPMA (Deutschland) oder EUIPO (EU), Klasse 33
- Wort- vs. Bildmarke
- Abgrenzung zu Lagennamen und geschützten Herkunftsangaben
Überwachung & Durchsetzung
Nach der Eintragung ist nicht Schluss: Wer seine Marke nicht überwacht, riskiert Verwässerung und Drittanmeldungen. Wir überwachen dauerhaft und setzen Verletzungen durch.
Maßgebliche Rechtsgrundlage: DPMA – Marken.
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Häufige Fragen
Kann ich einen Lagennamen als Marke schützen?
In der Regel nicht – freie Lagennamen sind keine Markennamen. Wir prüfen, was in Ihrem Fall schützbar ist.
DPMA oder EUIPO – was ist richtig für mich?
Das DPMA schützt deutschlandweit, das EUIPO EU-weit. Für Wein ist Klasse 33 maßgeblich.