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Nachhaltigkeitssiegel auf Wein: Welche Unterlagen Sie ab 27. September brauchen

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Nachhaltigkeitssiegel auf Wein: Unterlagen und Zertifizierung ab 27. September 2026
Nachhaltigkeitssiegel auf Wein: Unterlagen und Zertifizierung ab 27. September 2026

Rechtsanwalt Holger Kiefer · Recht im Wein. · Stand: 26. September 2026

Ein Blatt im Logo, ein Stempel auf der Flasche oder ein Verbandszeichen im Shop kann mehr vermitteln als bloße Zugehörigkeit. Versteht der Verbraucher das Zeichen als Bestätigung ökologischer oder sozialer Eigenschaften, kann es ein Nachhaltigkeitssiegel sein. Ab dem 27. September 2026 ist dessen Verwendung ausdrücklich unzulässig, wenn es weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde. Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG.

Die Prüfung beginnt deshalb nicht mit der Frage, ob das Zeichen hübsch aussieht oder lange verwendet wurde. Sie beginnt mit seiner Bedeutung und dem dahinterstehenden System. Eine Markeneintragung beantwortet diese Fragen nicht abschließend.

Schritt 1: Marke, Mitgliedschaft oder Nachhaltigkeitssiegel?

Lesen Sie nicht nur die Bilddatei, sondern auch Nutzungsordnung, Website und Begleittexte. Wofür steht das Zeichen? Wer darf es nutzen? Müssen Nutzer bestimmte Umwelt- oder Sozialanforderungen erfüllen? Wird der Eindruck einer überprüften Leistung vermittelt? Die tatsächliche Präsentation auf der Flasche oder Produktseite gehört zur Bewertung.

Ein reiner Herkunfts- oder Mitgliedschaftshinweis ist nicht automatisch ein Nachhaltigkeitssiegel. Ebenso macht nicht jede grüne Farbe ein Logo unzulässig. Umgekehrt lässt sich ein inhaltliches Prüfzeichen nicht einfach durch die Überschrift „Marke“ aus den Regeln herausnehmen. Auch soziale Eigenschaften können den Siegelbegriff auslösen. Für vorgeschriebene Kennzeichnungen gelten eigene Abgrenzungen.

Schritt 2: Das Zertifizierungssystem belegen

Für ein privates Nachhaltigkeitssiegel müssen die gesetzlichen Anforderungen an das Zertifizierungssystem tatsächlich erfüllt sein. Dazu gehört, dass das System unter transparenten, lauteren und diskriminierungsfreien Bedingungen allen Unternehmern offensteht. Die Bedingungen des Systems einschließlich seiner Anforderungen müssen öffentlich einsehbar sein. Die Anforderungen müssen vom Systeminhaber in Absprache mit geeigneten Sachverständigen und Interessenträgern ausgearbeitet werden.

Weiter braucht das System Verfahren zum Umgang mit Verstößen, einschließlich der Möglichkeit, die Nutzung auszusetzen oder zu entziehen. Zentral ist die Überwachung durch einen Dritten, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit sowohl vom Systeminhaber als auch vom Zeichenverwender anhand der vorgesehenen Normen und Verfahren abgesichert ist. Die bloße Eigenauskunft eines Mitglieds ersetzt eine solche Struktur nicht.

Das bedeutet nicht, dass jedes System exakt dieselbe Organisationsform oder pauschal dieselbe einzelne Akkreditierung vorweisen müsste. Es bedeutet aber, dass die behauptete Unabhängigkeit und Kompetenz nachvollziehbar nachgewiesen werden müssen. Ein guter Wille oder eine interne Jury ist kein Ersatz für den gesetzlichen Test.

Welche Unterlagen sollten Sie anfordern?

Bitten Sie den Systeminhaber um die aktuelle Zeichen- und Nutzungsordnung, die öffentlich geltenden Kriterien, Angaben zur Entwicklung dieser Kriterien, die Zugangsbedingungen sowie das Kontroll- und Sanktionsverfahren. Hinzu kommen Angaben zur unabhängigen Prüfstelle und zum Nachweis ihrer Kompetenz und Unabhängigkeit. Für Ihr Weingut benötigen Sie den aktuellen Geltungsbereich und die Laufzeit der konkreten Zertifizierung beziehungsweise Nutzungsberechtigung.

Ein Logo-Download und eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag reichen dafür nicht. Prüfen Sie auch, ob das Zertifikat das ganze Weingut, bestimmte Tätigkeiten, einzelne Produkte oder nur einen Standort betrifft. Wenn nur eine Teilfläche oder Tätigkeit erfasst ist, darf die Präsentation nicht ohne Weiteres den gesamten Betrieb als geprüft erscheinen lassen.

Schritt 3: Zeichen und Werbetext zusammen prüfen

Selbst ein geeignetes Zertifizierungssystem beseitigt nicht alle Risiken der Werbung. Ein Siegel kann eng begrenzte Kriterien abdecken, während der Text daneben eine viel umfassendere Klimawirkung verspricht. Beide Ebenen müssen zusammenpassen. Entscheidend ist der Eindruck, den das Gesamtbild beim Verbraucher hervorruft.

Legen Sie für die Prüfung deshalb Fotos der Vorder- und Rücketiketten, Verpackungen sowie Screenshots aus Website und Shop vor. Erfassen Sie Varianten: Ein Zeichen kann mit Zusatztext anders wirken als ohne ihn. Auch ein QR-Code auf eine Erklärung ersetzt nicht automatisch die gesetzlich erforderliche Grundlage des Siegels.

Schritt 4: Handlungsoptionen auswählen

Wenn die Voraussetzungen nicht belegt sind, kommen je nach Fall mehrere Wege in Betracht: zusätzliche Unterlagen beschaffen, den konkreten Verwendungsumfang einschränken, das System organisatorisch nachbessern oder das Zeichen aus künftigen Werbemitteln entfernen. Eine rein grafische Umgestaltung ist nur dann sinnvoll, wenn dadurch tatsächlich ein rechtlich anderer Aussagegehalt entsteht. Ein unzulässiges Prüfsiegel bleibt nicht allein deshalb zulässig, weil sein Rahmen verschwindet.

Für vorhandene Ware sind Bestands- und Vertriebsnachweise gesondert zu erfassen. Der aktuelle Bundestagsbeschluss zu Altbeständen ist keine pauschale Erlaubnis, alle alten Zeichen bis 2028 weiterzuverwenden. Zum Prüfstand 26. September 2026 ist eine Verkündung der Sonderregel noch nicht nachgewiesen; sie wird hier nicht als geltendes Recht behandelt. Neue Druckaufträge sollten auf einer aktuellen Prüfung beruhen.

Häufige Fragen

Ist eine eingetragene Marke geschützt? Markenrechtlicher Schutz und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der konkreten Verwendung sind verschiedene Fragen.

Reicht die Aussage des Verbandes, alles sei geprüft? Sie brauchen belastbare Unterlagen zum System und zum Geltungsbereich Ihres Zeichens.

Sind alle privaten Siegel verboten? Nein. Private Systeme können die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine pauschale Positivliste ersetzt aber nicht die Prüfung des aktuellen Systems und der konkreten Verwendung.

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Allgemeine Information. Keine Bewertung oder Freigabe eines bestimmten Zertifizierungszeichens.

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