Österreichisches Weinrecht

Literpreis für Wein in Österreich: Wann muss der Grundpreis ausgewiesen werden?

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Wer Wein in Österreich an Verbraucher verkauft, muss neben dem Preis der Flasche grundsätzlich auch den Preis je Liter angeben. Das gilt im Hofladen ebenso wie im österreichischen Online-Shop. Für Weingüter ist der Grundpreis deshalb ein wichtiger Bestandteil der Produktdarstellung.

Verkaufspreis und Grundpreis

Das österreichische Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) unterscheidet zwischen dem Verkaufspreis und dem Grundpreis. Der Verkaufspreis ist der Preis für die konkrete Verkaufseinheit, also etwa für eine 0,75-l-Flasche. Der Grundpreis zeigt den Preis je Maßeinheit und ermöglicht den Verbrauchern den unmittelbaren Preisvergleich.

Bei Waren, die nach Volumen angeboten werden, ist die Maßeinheit grundsätzlich ein Liter. Für Wein bedeutet das regelmäßig: Flaschenpreis plus Literpreis.

Beispiel: Eine 0,75-l-Flasche für 9,90 € hat einen Grundpreis von 13,20 €/l.

Gilt das auch für den Hofladen?

Ja, grundsätzlich gilt die Pflicht auch im stationären Verkauf an Verbraucher. Verkaufspreis und Grundpreis müssen leicht lesbar und dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein. Im Online-Shop sollte der Literpreis unmittelbar bei der Produktpreisangabe erscheinen und nicht erst in einem weiteren Dokument oder im letzten Bestellschritt.

Das PrAG verlangt grundsätzlich Bruttopreise, also Preise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Werden daneben Nettopreise oder eine ausländische Währung verwendet, darf dadurch die österreichische Bruttopreisangabe nicht verdrängt oder weniger auffällig gemacht werden.

Gibt es Ausnahmen?

Das Gesetz enthält Ausnahmen und Erleichterungen. Dazu gehören insbesondere Sachgüter mit einem Nennvolumen von weniger als 20 Millilitern, verschiedenartige Sachgüter zu einem Gesamtpreis, bestimmte gesetzlich genannte Lebensmittelgruppen sowie bestimmte Kleinunternehmen, insbesondere Unternehmen mit höchstens neun vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Gesamtunternehmen.

Ob eine Ausnahme greift, sollte am konkreten Vertriebsmodell geprüft werden. Die Kleinunternehmerausnahme ist kein allgemeiner Freibrief für jede kleine Weinvermarktung. Entscheidend sind unter anderem die gesetzliche Schwelle, die Betriebsstruktur und die Art des Verkaufs. Für gemischte Probierpakete, Geschenkboxen, Abverkaufsaktionen und Rabattwerbung können zusätzliche Anforderungen gelten.

B2B oder B2C?

Das Preisauszeichnungsgesetz schützt Verbraucher. Bei einem reinen B2B-Geschäft besteht daher grundsätzlich keine Pflicht zur verbraucherrechtlichen Auszeichnung von Verkaufspreis und Grundpreis nach dem PrAG. Sobald das Angebot aber auch an Verbraucher gerichtet ist – etwa über einen frei zugänglichen Webshop, einen Hofladen oder einen Endkunden-Newsletter –, muss die B2C-Produktdarstellung gesondert geprüft werden.

Preisermäßigungen nicht isoliert prüfen

Bei Preisermäßigungen ist neben der Grundpreisangabe auch die österreichische Regel zum niedrigsten vorher verlangten Preis zu beachten. Wird eine Preisermäßigung angekündigt, ist grundsätzlich der niedrigste Preis anzugeben, der im selben Vertriebskanal innerhalb der vorhergehenden 30 Tage verlangt wurde. Das sollte bei Aktionswochen, saisonalen Angeboten und wechselnden Shoppreisen in den Preisprozess eingebaut werden.

Was sollte ein österreichischer Wein-Webshop praktisch umsetzen?

  • Verkaufspreis der konkreten Flasche oder Verkaufseinheit;
  • Füllmenge, etwa 0,75 l;
  • Grundpreis in €/l;
  • eindeutige Zuordnung von Preis, Produkt und Mengeneinheit;
  • Bruttopreisangabe im österreichischen B2C-Vertrieb;
  • Prüfung von Preisermäßigungen und Aktionspreisen;
  • getrennte Prüfung von B2C-, B2B- und gemischten Vertriebswegen.

Fazit

Für den Verkauf von Wein an Verbraucher in Österreich gilt grundsätzlich: Der Flaschenpreis allein genügt nicht. Bei nach Volumen angebotenen Weinen ist regelmäßig zusätzlich der Literpreis als Grundpreis auszuweisen. Ausnahmen – insbesondere für bestimmte Kleinunternehmen und besondere Angebotsformen – müssen im Einzelfall geprüft werden.

Wir prüfen österreichische Wein-Webshops, Hofläden und Produktdarstellungen auf Preisangaben, Pflichtinformationen und die rechtliche Einordnung des jeweiligen Vertriebsmodells.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen zum österreichischen Recht und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertriebsmodells.

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