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GMOWi, FISU und AFP im Vergleich

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Einseitiger Kanzleibeitrag in Creme, Olivgrün und Bronze mit Original-Logo WEINRECHT Holger Kiefer. Keller, Maschine, Hof? Das passende Programm. GMOWi für Weinverarbeitung und Vermarktung. FISU für gelistete Umwelttechnik. AFP für große Agrarinvestitionen. Bloghinweis weinrecht-anwalt.de, Telefon 0175 56 08 705, hk@anwalt-wein.de, @weinrecht. Stand 26.09.2026.
Einseitiger Kanzleibeitrag in Creme, Olivgrün und Bronze mit Original-Logo WEINRECHT Holger Kiefer. Keller, Maschine, Hof? Das passende Programm. GMOWi für Weinverarbeitung und Vermarktung. FISU für gelistete Umwelttechnik. AFP für große Agrarinvestitionen. Bloghinweis weinrecht-anwalt.de, Telefon 0175 56 08 705, hk@anwalt-wein.de, @weinrecht. Stand 26.09.2026.

Die drei Programme fördern Investitionen, aber nicht dasselbe Vorhaben. GMOWi ist die weinspezifische Schiene für Keller, Verarbeitung und Vermarktung; FISU zielt auf gelistete Spezialmaschinen und Umwelttechnik; AFP auf größere landwirtschaftliche Investitionen. Wer erst kauft und dann das Programm sucht, verliert häufig die Förderung.

GMOWi: Keller, Verarbeitung, Vermarktung und Energie

Die Weininvestitionsförderung GMOWi richtet sich an Weinbaubetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften sowie Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen. Sie betrifft materielle und immaterielle Investitionen in Verarbeitungseinrichtungen, Infrastrukturen und Vermarktungsstrukturen. Eine zweite Teilintervention erfasst technische Energieinvestitionen nach Positivliste und kann einen erhöhten Satz auslösen.

Typisch sind Investitionen rund um Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung von Wein. Die am 26. September live geprüfte DLR-Seite nennt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 5.000 Euro und einen Satz von 40 Prozent. Für die nächste Auswahl am 15. Dezember 2026 mussten Anträge bis 15. September 2026 vollständig vorliegen. Sicher ist für laufende Vorhaben mit Mitteln 2027: Zahlanträge müssen bis 15. Juni 2027 eingehen.

FISU: Spezialmaschine und Umweltwirkung in der Außenwirtschaft

FISU fördert neue Maschinen, Geräte, Digitalisierung und Umwelttechnik, soweit sie in der maßgeblichen Liste stehen. Im Weinbau können etwa Steillagentechnik, ausgewählte mechanische Unkrautbekämpfung, Pflanzenschutztechnik mit Umweltwirkung oder bestimmte digitale Technik in Betracht kommen. Der Fördersatz beträgt nach dem aktuellen Merkblatt 40 Prozent, das Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro.

FISU ist kein allgemeiner Rabatt auf jede Maschine. Die konkrete Ausführung muss listenkonform sein. Im Antrag stehen regelmäßig Qualifikation, Vorwegbuchführung, Umsatzanteil Landwirtschaft, ALG-Mindestgröße und bei den einschlägigen Programmen weitere betriebliche Anforderungen auf dem Prüfprogramm. Das DLR führt Auswahlverfahren nach Stichtagen und Bewertung durch; erst vollständige, bewilligungsreife Anträge nehmen teil.

AFP: Das Programm für die große Hofinvestition

Das Agrarinvestitionsförderprogramm AFP ist für größere Vorhaben gedacht. Das zuletzt veröffentlichte Merkblatt nennt ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro, einen Basissatz von 20 Prozent und einen Junglandwirtezuschlag von zehn Prozent bis höchstens 20.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 800.000 Euro. Ob ein konkreter Weinbaubetrieb und ein Vorhaben AFP-fähig sind, hängt von den aktuellen Unterlagen und der Abgrenzung zu GMOWi ab.

Gerade diese Abgrenzung ist wichtig: Was über das Sektorprogramm Wein förderfähig ist, gehört nicht zusätzlich ins AFP. Ein Kellerprojekt kann deshalb nicht durch Umbenennung zu einer AFP-Maßnahme werden. Umgekehrt kann eine Hof- oder Halleninvestition außerhalb der GMOWi-Systematik AFP-tauglich sein. Das muss vor der Angebotseinholung fachlich und rechtlich zugeordnet werden.

Vergleich für die erste Einordnung

Frage GMOWi FISU AFP
Schwerpunkt Keller/Weinverarbeitung/Vermarktung gelistete Umwelt- und Spezialtechnik größere Agrarinvestition
Größenordnung ab 5.000 € förderfähiges Investitionsvolumen ab 5.000 € ab 50.000 €
Satz programm- und Teilinterventionsabhängig 40 % 20 %, ggf. Junglandwirtbonus
Kernrisiko falsche Abgrenzung oder Start vor Bestätigung Gegenstand nicht auf Liste Projekt gehört eigentlich in GMOWi

Die Tabelle ersetzt keine Förderrichtlinie. Insbesondere Fördersatz, Auswahltermine und die Liste förderfähiger Gegenstände können sich ändern.

Die nächsten bestätigten Auswahltermine

Programm Vollständiger Antrag bis Auswahltermin
FISU 31. Januar 2027 20. März 2027
AFP 31. Januar 2027 30. April 2027

Für GMOWi war der vollständige Antrag bis 15. September 2026 Voraussetzung des Auswahltermins am 15. Dezember 2026. Die Tabelle betrifft vollständige Anträge; fehlende Anlagen oder nicht bewilligungsreife Unterlagen können die Teilnahme am Auswahlverfahren verhindern.

Der richtige Ablauf vor jeder Bestellung

  1. Vorhaben beschreiben: Was wird angeschafft oder gebaut, wofür, wo und mit welchem Zeitplan?
  2. Programm zuordnen: Keller/Verarbeitung, Außenwirtschaft oder größere Hofinvestition sauber trennen.
  3. Förderfähigkeit lesen: Liste, Mindestvolumen, Unternehmensvoraussetzungen, Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsnachweise prüfen.
  4. Vergabe vor Angeboten organisieren: Bei GMOWi und FISU müssen die Vergabevorgaben bereits vor Einholung und Verwendung der Angebote beachtet werden.
  5. Keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn: Bestellung, Auftrag, Vertrag oder Bau dürfen nicht vor der erforderlichen Vollständigkeitsbestätigung bzw. Bewilligung ausgelöst werden. Eine Anzahlung kann bereits schädlich sein.

Erst dann folgen vollständiger Antrag, Auswahlverfahren und Bewilligung. Eine positiv erscheinende Förderchance ersetzt keinen Bescheid; bei knappen Budgets kann ein Antrag trotz grundsätzlicher Eignung im Ranking scheitern.

Für die Finanzierung ist zudem wichtig, Zuschuss und Liquidität zu trennen. Der Betrieb muss die Rechnung oft vorfinanzieren und zahlt bei einer förderfähigen Investition nicht automatisch nur den Eigenanteil. Angebot, Finanzierung, Zahlungsplan und Förderzeitraum müssen deshalb zusammenpassen. Das gilt besonders, wenn ein Bauabschnitt und eine technische Anlage verschiedene Programme oder Zeitpunkte berühren.

Ich ordne Investitionen vor Angebot und Bestellung dem passenden Förderweg zu und prüfe die Förderakte. Rechtsanwalt Holger Kiefer · Recht im Wein – Termin vereinbaren.

Die amtlichen Details stehen direkt beim DLR: GMOWi, FISU und AFP.

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