EU-Gewährleistungsmitteilung als PNG: Downloads für Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Spanien
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler die neue harmonisierte EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwenden. Hier finden Weingüter und Weinhandlungen die offiziellen farbigen PNG-Dateien für deutsch-, französisch-, italienisch- und spanischsprachige Verkaufskanäle.
Die Mitteilung ist keine frei gestaltbare Information. Formulierung, Farben, Typografie, Anordnung und QR-Code sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben. Nach Anhang I darf keines ihrer Elemente verändert werden. Für Online-Verkäufe ist die farbige RGB-Fassung zu verwenden.
Dieser Downloadbeitrag ergänzt unsere ausführliche Einordnung zur EU-Gewährleistungsmitteilung im Weinshop. Dort erläutern wir insbesondere, welche Bestellprozesse betroffen sind und welche weiteren Rechtstexte überprüft werden sollten.
Was die EU-Mitteilung anzeigt
Die Originalgrafik informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über die wichtigsten Grundzüge der gesetzlichen Gewährleistung. Dazu gehören insbesondere:
- mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der Europäischen Union verkaufte Waren,
- Beispiele für eine fehlende Vertragsmäßigkeit,
- kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen Preisminderung oder Erstattung,
- die Empfehlung, das Problem möglichst schnell zu melden und einen Kaufnachweis vorzulegen,
- einen QR-Code und Link zu länderspezifischen Informationen sowie
- die Abgrenzung zu freiwilligen gewerblichen Garantien.
Maßgeblich bleibt stets die vollständige Originalgrafik. Die vorstehende Zusammenfassung ersetzt sie nicht.
Original-PNG für Deutschland
Für einen deutschsprachigen Shop in Deutschland ist die deutsche RGB-Fassung vorgesehen.

PNG für Deutschland herunterladen
Original-PNG für Österreich
Die Kommission stellt die Mitteilung nach Sprachen und nicht nach Staaten bereit. Deshalb verwendet Österreich dieselbe deutsche Originalfassung wie Deutschland. Die hier angebotene Österreich-Datei ist eine unveränderte, lediglich eindeutig benannte Kopie derselben EU-Datei.

PNG für Österreich herunterladen
Original-PNG für Frankreich

PNG für Frankreich herunterladen
Original-PNG für Italien

Original-PNG für Spanien

So darf die Mitteilung online eingebunden werden
Die praktischen Leitlinien der Europäischen Kommission sehen für die digitale Anzeige insbesondere folgende Anforderungen vor:
- die vollständige farbige RGB-Datei verwenden,
- die Originalproportionen erhalten und nichts beschneiden oder strecken,
- keine Farben, Schriftarten, Texte, Symbole oder den QR-Code verändern,
- die Mitteilung bei der üblichen Anzeigegröße gut lesbar darstellen und
- zusätzlich einen anklickbaren Link zum selben Ziel wie der QR-Code bereitstellen.
Die vollständige Mitteilung kann unmittelbar sichtbar sein. Nach den Kommissionsleitlinien kann sie auch beim ersten Klick oder Überfahren eines deutlich bezeichneten Hinweises wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ erscheinen. Möglich sind beispielsweise der Produktkatalog, der Kopfbereich des Shops oder die Checkout-Seite. Außerdem soll die Mitteilung in die Bestellbestätigung aufgenommen werden.
Ein unauffälliger oder allgemein formulierter Link irgendwo im Footer reicht dafür nicht: Der Hinweis muss als allgemeine Erinnerung an das gesetzliche Gewährleistungsrecht erkennbar und hervorgehoben sein.
Welche Sprachfassung braucht ein grenzüberschreitender Weinshop?
Maßgeblich ist nicht allein der Sitz des Weinguts, sondern der jeweilige Verkaufskanal und die Sprache, in der Verbraucher angesprochen werden. Wer seinen Shop auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch betreibt, sollte die Mitteilung in der jeweils ausgewählten Sprachversion anzeigen. Eine deutsche Shopansicht erhält also die deutsche Grafik, eine französische Shopansicht die französische Grafik und so weiter.
Die Dateien auf dieser Seite stammen aus dem offiziellen hochauflösenden PNG-Paket der Europäischen Kommission. Für andere EU-Sprachen sowie für druckfähige PDF-, SVG- oder CMYK-Fassungen sollte unmittelbar das Dateipaket der Kommission verwendet werden.
Checkliste für die technische Umsetzung
- Zu jeder Shop-Sprache die passende Originaldatei auswählen.
- Die Grafik ohne Beschnitt und ohne gestalterische Änderungen hochladen.
- Einen klaren Hinweis „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ vorsehen.
- Sicherstellen, dass beim ersten Klick oder Überfahren die vollständige Grafik erscheint.
- Den anklickbaren Your-Europe-Link europa.eu/youreurope/garantien ergänzen.
- Darstellung und Lesbarkeit auf Mobilgeräten und Desktop prüfen.
- Die Bestellbestätigung ergänzen und die Umsetzung dokumentieren.
Unterstützung bei der Umsetzung
Wir prüfen, an welcher Stelle die Mitteilung in Ihrem Weinshop sinnvoll eingebunden werden kann, welche Sprachfassungen erforderlich sind und ob AGB, Bestellbestätigung sowie weitere Pflichtinformationen zum 27. September 2026 angepasst werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter Weinshop & Website-Recht. Einen Besprechungstermin können Sie direkt über unsere Terminvereinbarung buchen.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 3. September 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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