EU-Gewährleistungsmitteilung als PNG: Downloads für Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Spanien
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler die neue harmonisierte EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwenden. Hier finden Weingüter und Weinhandlungen die offiziellen farbigen PNG-Dateien für deutsch-, französisch-, italienisch- und spanischsprachige Verkaufskanäle.
Die Mitteilung ist keine frei gestaltbare Information. Formulierung, Farben, Typografie, Anordnung und QR-Code sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben. Nach Anhang I darf keines ihrer Elemente verändert werden. Für Online-Verkäufe ist die farbige RGB-Fassung zu verwenden.
Dieser Downloadbeitrag ergänzt unsere ausführliche Einordnung zur EU-Gewährleistungsmitteilung im Weinshop. Dort erläutern wir insbesondere, welche Bestellprozesse betroffen sind und welche weiteren Rechtstexte überprüft werden sollten.
Was die EU-Mitteilung anzeigt
Die Originalgrafik informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über die wichtigsten Grundzüge der gesetzlichen Gewährleistung. Dazu gehören insbesondere:
- mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der Europäischen Union verkaufte Waren,
- Beispiele für eine fehlende Vertragsmäßigkeit,
- kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung,
- in bestimmten Fällen Preisminderung oder Erstattung,
- die Empfehlung, das Problem möglichst schnell zu melden und einen Kaufnachweis vorzulegen,
- einen QR-Code und Link zu länderspezifischen Informationen sowie
- die Abgrenzung zu freiwilligen gewerblichen Garantien.
Maßgeblich bleibt stets die vollständige Originalgrafik. Die vorstehende Zusammenfassung ersetzt sie nicht.
Original-PNG für Deutschland
Für einen deutschsprachigen Shop in Deutschland ist die deutsche RGB-Fassung vorgesehen.

PNG für Deutschland herunterladen
Original-PNG für Österreich
Die Kommission stellt die Mitteilung nach Sprachen und nicht nach Staaten bereit. Deshalb verwendet Österreich dieselbe deutsche Originalfassung wie Deutschland. Die hier angebotene Österreich-Datei ist eine unveränderte, lediglich eindeutig benannte Kopie derselben EU-Datei.

PNG für Österreich herunterladen
Original-PNG für Frankreich

PNG für Frankreich herunterladen
Original-PNG für Italien

Original-PNG für Spanien

Risikoarme Umsetzung im Onlineshop
Binden Sie die vollständige farbige RGB-Fassung unverändert und bei normaler Anzeigegröße lesbar an einer hervorgehobenen Stelle vor Abgabe der Bestellung ein, etwa im Warenkorb oder Checkout. Ergänzen Sie den anklickbaren Link zum Ziel des in der Grafik enthaltenen QR-Codes. Die unverbindlichen Leitlinien der EU-Kommission zeigen daneben eine Lösung, bei der die vollständige Grafik nach dem ersten Klick, Antippen oder Mouseover eines klar bezeichneten Hinweises erscheint. Da die verbindliche Durchführungsverordnung diese verschachtelte Darstellung für die Gewährleistungsmitteilung nicht ausdrücklich regelt, empfiehlt die Kanzlei die unmittelbare Vollanzeige. Ein Footer-Link oder ein erst nach mehreren Schritten erreichbarer Hinweis genügt nicht.
Welche Sprachfassung braucht ein grenzüberschreitender Weinshop?
Maßgeblich ist nicht allein der Sitz des Weinguts, sondern der jeweilige Verkaufskanal und die Sprache, in der Verbraucher angesprochen werden. Wer seinen Shop auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch betreibt, sollte die Mitteilung in der jeweils ausgewählten Sprachversion anzeigen. Eine deutsche Shopansicht erhält also die deutsche Grafik, eine französische Shopansicht die französische Grafik und so weiter.
Die Dateien auf dieser Seite stammen aus dem offiziellen hochauflösenden PNG-Paket der Europäischen Kommission. Für andere EU-Sprachen sowie für druckfähige PDF-, SVG- oder CMYK-Fassungen sollte unmittelbar das Dateipaket der Kommission verwendet werden.
Checkliste für die technische Umsetzung
- Sprachlich passende Originaldatei auswählen.
- Vollständige RGB-Grafik ohne Beschnitt oder Änderungen hochladen.
- Grafik hervorgehoben, direkt sichtbar und bei Standardansicht lesbar vor der Bestellung platzieren.
- Ziel des QR-Codes zusätzlich anklickbar verlinken: europa.eu/youreurope/garantien.
- Darstellung mobil und am Desktop prüfen.
- Mitteilung auch in die Vertragsbestätigung aufnehmen und die Umsetzung dokumentieren.
Preislisten, Bestellscheine und Telefonbestellungen
Für Verkaufswege außerhalb des Webshops erläutert unser Leitfaden zur Gewährleistungsmitteilung in Preislisten und Bestellscheinen die passende Bereitstellung vor der Bestellung.
Unterstützung bei der Umsetzung
Wir prüfen, an welcher Stelle die Mitteilung in Ihrem Weinshop sinnvoll eingebunden werden kann, welche Sprachfassungen erforderlich sind und ob AGB, Bestellbestätigung sowie weitere Pflichtinformationen zum 27. September 2026 angepasst werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter Weinshop & Website-Recht. Einen Besprechungstermin können Sie direkt über unsere Terminvereinbarung buchen.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 24. September 2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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