Wein- & Lebensmittelrecht für Weingüter

Was im Wein steckt, muss aufs Etikett – und was aufs Etikett gehört, schreibt das Recht vor. Wir begleiten Winzer, Weingüter und Weinhandel durch das gesamte Wein- und Lebensmittelrecht: von der Etikettenfreigabe über Pflichtangaben bis zur Kontrolle durch die Untersuchungsämter.

Bezeichnungs- und Etikettenrecht

Gebietswein, Regionalwein, Ortswein, Lagenwein, Erstes und Großes Gewächs – das Stufenmodell regelt, wer was wo aufs Etikett schreiben darf. Wir prüfen Etiketten vor dem Druck nach EU-Weinrecht (VO (EU) 2019/33) und sichern geschützte Bezeichnungen ab.

  • Etikettenfreigabe und Pflichtkennzeichnung
  • Rebsorte, Jahrgang, Alkoholgehalt, Herkunft
  • Geschützte Ursprungs- und Herkunftsangaben (g.U./g.g.A.)
  • Prüfungsverfahren bei der Landwirtschaftskammer

Inhaltsstoffe, Allergene und E-Label

Seit Dezember 2023 sind Nährwerte und Zutaten für jeden Wein Pflicht – auf dem Etikett oder über ein digitales E-Label. Wichtig: Das E-Label gehört nicht auf die kommerzielle Weingut-Domain. Wir klären Allergenkennzeichnung (Sulfite, Ei, Milch), Warnhinweise und die rechtssichere Umsetzung.

Kontrolle und Prüfverfahren

Kellerbuch, Eintragungen, Probenahme: Bei einer Kontrolle durch das Untersuchungsamt zählt die saubere Dokumentation. Wir begleiten Sie bei Beanstandungen und vertreten Sie gegenüber den Behörden.

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Häufige Fragen

Muss ich mein Etikett vor dem Druck prüfen lassen?

Eine Vorabprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, erspart aber teure Umetikettierungen und Abmahnungen. Etikettenentwürfe prüfen wir meist innerhalb weniger Tage.

Wo muss das E-Label gehostet werden?

Auf einer neutralen Plattform oder Subdomain ohne Tracking und ohne Shop-Bezug – nicht im Marketing-Umfeld Ihrer Weingut-Website.

Welche Angaben müssen seit dem 8. Dezember 2023 auf dem Weinetikett stehen?

Für ab dem 8.12.2023 hergestellte Weine sind ein Zutatenverzeichnis sowie eine Nährwert- und Energiedeklaration vorgeschrieben (VO (EU) 2021/2117). Allergene und Brennwert müssen aufs physische Etikett; das vollständige Zutatenverzeichnis und die übrigen Nährwerte dürfen per QR-Code (E-Label) bereitgestellt werden. Ältere Jahrgänge genießen Bestandsschutz.

Darf ich Begriffe wie „bekömmlich“ oder gesundheitsbezogene Aussagen verwenden?

Nein. Gesundheitsbezogene Angaben bei Alkohol über 1,2 % vol sind nach der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) grundsätzlich unzulässig. Auch irreführende Angaben zu Herkunft, Rebsorte oder Qualität sind angreifbar.

Was ändert die 13. Weinrechts-Verordnung für „Großes Gewächs“?

Die 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften überführt „Großes Gewächs“ / „GG“ als geschützte Angabe in das amtliche Bezeichnungsrecht. Hintergründe und Fristen erläutern wir im Blogbeitrag „Großes Gewächs wird Gütezeichen“.