Webshop & Website
KI-Kennzeichnungspflicht für Weingüter (Art. 50 KI-VO)
Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO. Welche KI-Anwendungen im Weingut gekennzeichnet werden müssen, welche nicht – und wo die redaktionelle Kontrolle greift.
Webshop- und Website-Recht für Weingüter: Widerruf, AGB, Datenschutz, Barrierefreiheit und rechtssicherer Onlinevertrieb.
Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-VO. Welche KI-Anwendungen im Weingut gekennzeichnet werden müssen, welche nicht – und wo die redaktionelle Kontrolle greift.
Seit 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB einen Widerruf-Button im Wein-Webshop. Wo er stehen muss, wie er aussehen darf und was bei Verstößen droht.