Georgisches Weinrecht

Georgischer Wein: Etikett, E-Label und Naturwein richtig einordnen

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Georgischer Wein: Was muss aufs Etikett? Zutaten, E-Label und Naturwein. Kanzlei WEINRECHT · Holger Kiefer. Symbolisches Weinbergmotiv mit Qvevri. KI generiert.

Qvevri, traditionelle Herstellung und eigenständige Rebsorten prägen das Bild georgischer Weine. Für den Verkauf in Deutschland braucht jede Flasche daneben eine Kennzeichnung, die zu Produkt und Absatzmarkt passt. Ein Etikett, das in Georgien verwendet werden darf, erfüllt nicht automatisch sämtliche EU-Anforderungen.

Im zweiten Teil unserer Blogreihe geht es um die Angaben auf der Flasche, die elektronische Kennzeichnung und typische Missverständnisse bei Naturwein und Bio.

Was auf dem Etikett zu prüfen ist

Die Prüfung beginnt mit der weinrechtlichen Produktkategorie. Daraus ergeben sich die einschlägigen Bezeichnungen und einzelne weitere Angaben. Zu den regelmäßig relevanten Informationen gehören Herkunft, vorhandener Alkoholgehalt, Nennfüllmenge, die erforderlichen Unternehmensangaben und die Loskennzeichnung. Bei eingeführtem Wein ist insbesondere die Importeurangabe zu beachten.

Hinzu kommen Allergene sowie, soweit die neuen Regeln greifen, Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration. Die Angaben müssen lesbar und in der erforderlichen Sprache erscheinen. Für den deutschen Markt sind insbesondere verständliche deutschsprachige Pflichtinformationen vorzusehen, soweit die jeweiligen Vorschriften dies verlangen. Eine bloße Übernahme georgischer Schriftzeichen reicht dafür nicht aus.

Vor dem Druck sollten deshalb das vollständige Vorder- und Rückenetikett, die Produktdaten und der geplante Vertriebsweg gemeinsam geprüft werden. Ein Korrekturaufkleber kann je nach Ausgestaltung helfen, ist aber keine pauschale Lösung für jede unzutreffende Angabe.

Zutaten und Nährwerte gelten auch für Importwein

Die seit dem 8. Dezember 2023 geltenden neuen Informationspflichten betreffen auch Wein aus Drittländern. Für vor diesem Datum erzeugten Wein gibt es eine Übergangsregel für vorhandene Bestände. Allein ein älterer Jahrgang auf dem Etikett oder das Abfülldatum beantwortet jedoch nicht, ob diese Regel tatsächlich greift.

Wer sich darauf beruft, sollte den maßgeblichen Erzeugungsstand nachvollziehbar dokumentieren. Für aktuelle Produkte ist die Kennzeichnung von Beginn an mitzuplanen. Die nötigen Informationen müssen bereits beim Erzeuger erhoben werden; sie lassen sich nicht zuverlässig allein aus einer üblichen Verkaufsbeschreibung ableiten.

Was das E-Label übernehmen darf

Das Zutatenverzeichnis und die vollständige Nährwertdeklaration können unter den gesetzlichen Voraussetzungen elektronisch bereitgestellt werden. Der Brennwert und die Allergenkennzeichnung müssen dann weiterhin auf dem physischen Etikett stehen. Der elektronische Zugang muss eindeutig zu den Pflichtinformationen des betreffenden Weins führen.

Auf der elektronischen Informationsseite dürfen die Pflichtinformationen nicht mit Verkaufs- oder Marketinginhalten präsentiert werden. Nutzerdaten dürfen dort nicht erhoben oder verfolgt werden. Ein QR-Code, der lediglich auf die Startseite des Weinguts oder in einen gewöhnlichen Onlineshop führt, erfüllt die besondere Funktion eines E-Labels deshalb nicht automatisch.

Praktisch sollten Betriebe sowohl den Inhalt als auch die technische Umsetzung prüfen: Lässt sich der Code lesen? Erreicht der Nutzer unmittelbar die richtigen Informationen? Stimmen diese mit der abgefüllten Charge überein? Bleibt die Information verfügbar? Und sind Tracking sowie Werbeelemente ausgeschlossen?

Naturwein ist keine allgemeine Ausnahme

Der Begriff Naturwein begegnet Importeuren in zwei Zusammenhängen: als Beschreibung des Herstellungsstils und als gesetzlich definierte Kategorie im georgischen Recht. Diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden.

Das georgische Recht sieht für gesetzlich erfasste Naturweine kleiner Kellereien, deren gesamte jährliche Weinproduktion höchstens 25.000 Liter beträgt, eine begrenzte Ausnahme von der sensorischen Exportprüfung vor. Die gesetzlichen Herstellungsanforderungen müssen erfüllt sein. Die Ausnahme beseitigt weder sämtliche Zertifizierungspflichten noch die europäischen Einfuhr- und Kennzeichnungspflichten.

Auch ein traditionell im Qvevri erzeugter Wein muss die für ihn geltenden Anforderungen erfüllen. Die Herstellungsweise sollte sachlich und belegbar beschrieben werden. Aus Tradition oder geringem Eingriff folgt keine allgemeine Befreiung von Zutaten-, Allergen- oder Produktvorschriften.

Bio verlangt zusätzliche Nachweise

Naturwein und Bio sind rechtlich nicht gleichbedeutend. Wer einen georgischen Wein in der EU als Bio vermarkten möchte, benötigt die dafür vorgesehenen Kontrollen und Nachweise. Dazu gehören die passende Zertifizierung und bei der Einfuhr die Kontrollbescheinigung COI im System TRACES. Auch die Anforderungen an den Importeur sind zu beachten.

Ein georgisches Zertifikat ohne Prüfung seiner Anerkennung und seines Geltungsbereichs genügt nicht. Bio sollte daher schon bei der Lieferplanung als eigener Prüfpunkt behandelt werden und nicht erst als zusätzliche Werbeangabe auf dem fertigen Etikett.

Herkunftsnamen sind mehr als eine Ortsangabe

Georgische Namen wie Kindzmarauli oder Tsinandali können als geschützte Herkunftsbezeichnungen besonderen Vorgaben unterliegen. Ihre Verwendung setzt voraus, dass der konkrete Wein die einschlägigen Anforderungen erfüllt. Nicht jeder Wein aus Georgien darf jeden georgischen Herkunftsnamen tragen.

Auch Angaben zu Rebsorte und Jahrgang müssen zutreffen und nachweisbar sein. Für die Prüfung sollten daher nicht nur Druckdaten, sondern auch die zugehörigen Herkunfts- und Produktionsunterlagen bereitliegen.

Ausblick: georgische QR-Kennzeichnung ab 2027

Das georgische Recht sieht ab dem 1. Februar 2027 eine neue QR-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Zertifizierung vor. Sie ist von der elektronischen Zutaten- und Nährwertinformation nach EU-Recht zu unterscheiden. Betriebe sollten vor der Etikettenplanung für 2027 die dann maßgeblichen Durchführungsvorgaben prüfen. Ein georgischer Zertifizierungscode erfüllt für sich allein nicht die Anforderungen an ein EU-E-Label für Zutaten und Nährwerte.

Etikett und Unterlagen gemeinsam prüfen

Am zuverlässigsten erfolgt die Prüfung, bevor größere Etikettenmengen gedruckt oder Lieferungen versandt werden. Halten Sie dafür Produktdaten, Analyse, Herstellungsangaben, vollständige Etiketten und den E-Label-Inhalt bereit.

Teil 1 der Reihe erläutert die Nachweise für den Import.

Wir beraten georgische Winzer und Händler sowie Importeure bei Kennzeichnung und Marktzugang. Mehr zum georgischen Weinrecht · Kennenlerngespräch vereinbaren

Stand: 22. Oktober 2026. Allgemeine Information; eine Produkt- und Etikettenprüfung im Einzelfall wird dadurch nicht ersetzt.

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