Weinrecht

Herbstbuch, Kellerhilfsbuch, Weinregister: Was gehört wohin?

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Weinbuchführung: offenes Weinbuch vor Kellertanks, Trauben und Stift

Im Weingut entstehen Aufzeichnungen an verschiedenen Stellen: im Weinberg, bei der Annahme der Trauben, im Keller und bei der Abgabe. Entscheidend ist nicht, dass überall dieselbe Tabelle verwendet wird. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnungen zusammenpassen und jeder Vorgang nachvollziehbar bleibt.

Das Herbstbuch begleitet die Ernte. Es hält insbesondere fest, welche Menge geerntet wurde, aus welcher Herkunft und Rebsorte sie stammt und welche Angaben für die weitere Verarbeitung benötigt werden. Die Eintragung sollte während der Lese und nicht erst aus dem Gedächtnis am Saisonende erfolgen.

Im Keller müssen die täglichen Bewegungen nachvollziehbar bleiben: Eingänge, Umzüge, Verschnitte, Behandlungen, Verluste und Abfüllungen. Behälter, Partien, Mengen und Belege müssen eindeutig miteinander verknüpft sein.

Das Weinregister führt die eintragungspflichtigen Erzeugnisse und Behandlungen zusammen. Es muss ermöglichen, Herkunft, Identität, Behandlung und Verbleib eines Erzeugnisses zu überprüfen. Die Weinüberwachungsverordnung ordnet die Weinbuchführung als Registerführung ein (§ 5 WeinÜV).

Der Abgleich ist wichtiger als die Bezeichnung des Buches. Sind Tank-, Fass- und Partiennummern eindeutig? Gibt es für jeden Zugang und Abgang einen Beleg? Lassen sich Mengenbewegungen rechnerisch nachvollziehen? Stimmen Weinregister, Kelleraufzeichnungen und tatsächlicher Bestand überein?

Eine Software kann diese Verbindung erleichtern. Sie ersetzt aber weder klare Zuständigkeiten noch die Kontrolle der Einträge.

Herbstbuch, Kellerhilfsbuch und Weinregister sind keine voneinander isolierten Ablagen. Sie müssen dieselbe Geschichte des Weines erzählen – vom Weinberg bis zum Abgang.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des konkreten Betriebs, Bundeslands oder Meldewegs.

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