Österreichischer Weinname als Marke? Herkunft, Riede und geschützte Begriffe
Bei österreichischen Weingütern müssen Marke, Herkunftsangabe und geschützte Weinbezeichnung sauber voneinander getrennt werden. Ein einprägsamer Weinname kann als Marke geschützt werden. Er darf aber nicht den Eindruck einer geschützten oder tatsächlich bestehenden Herkunft erwecken.
1. Marke und Herkunft sind unterschiedliche Schutzsysteme
Das österreichische Markenschutzgesetz schließt Bezeichnungen aus, die als geschützte Ursprungsbezeichnung, geografische Angabe oder traditioneller Weinbegriff geschützt sind. Ein Begriff, der die Herkunft des Weins bezeichnet, steht deshalb nicht ohne Weiteres als frei verfügbare Marke zur Verfügung.
2. Besonderheiten nach dem österreichischen Weingesetz
§ 21 des österreichischen Weingesetzes ordnet die zulässigen geografischen Bezeichnungen und ihre Voraussetzungen. Je nach Bezeichnung können Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde oder Riede maßgeblich sein. Eine Riede ist grundsätzlich mit dem Wort „Ried“ zu bezeichnen. Bei geografischen Angaben gelten außerdem Anforderungen an die tatsächliche Herkunft und an den Anteil der Trauben aus dem genannten Gebiet.
Marken und Fantasiebezeichnungen dürfen keine falsche Vorstellung über die Herkunft des Weins vermitteln. Das kann auch bei scheinbar allgemeinen Begriffen relevant werden, wenn sie beim angesprochenen Publikum eine bestimmte Herkunft nahelegen, etwa durch Begriffe wie „Berg“, „Hügel“ oder „Tal“.
3. Der EuGH verlangt eine genaue Prüfung des Gesamteindrucks
Auch die Rechtsprechung zu Weinbezeichnungen zeigt, dass nicht nur auf einzelne Wörter isoliert abgestellt wird. Im Verfahren „Champagner Sorbet“ hat der Europäische Gerichtshof die Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung im Gesamtkontext geprüft. Für Weingüter bedeutet das: Zeichen, Aufmachung, Produkt und Werbeaussage sollten gemeinsam bewertet werden.
4. Praktische Gestaltung einer sicheren Markenstrategie
- Fantasiebezeichnung und Herkunftsangabe auf dem Etikett klar trennen.
- Vor der Anmeldung prüfen, ob der Begriff eine geschützte Ursprungs- oder geografische Angabe berührt.
- Riede, Gemeinde, Großlage und Weinbaugebiet nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verwenden.
- Markenrecherche und Etikettenprüfung gemeinsam durchführen.
- Werbung, Shop und Produktbeschreibung auf denselben Herkunftseindruck abstimmen.
Wichtig: Ob ein konkreter Weinname schutzfähig und kennzeichenrechtlich unbedenklich ist, hängt vom Zeichen, vom Warenverzeichnis und von der tatsächlichen Aufmachung ab.
Quellen
Österreichisches Markenschutzgesetz 1970 · Österreichisches Weingesetz 2009, § 21 · EuGH, C-393/16, Champagner Sorbet
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