Richtlinie (EU) 2024/825 · UWG · Green Claims

Umweltwerbung für Wein belegen und rechtssicher einordnen.

Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ wirken im Webshop, auf Etiketten und in Social Media. Künftig werden Nachweis, Genauigkeit und Darstellung noch strenger beurteilt.

Rechtsrahmen

EmpCo verändert die Regeln für Umweltkommunikation.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt die europäischen Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken. Die neuen Vorgaben sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Für Weingüter sollten Kampagnen, Etiketten, Webshops und Nachhaltigkeitsdarstellungen deshalb rechtzeitig geprüft werden.

Besonders kritisch sind allgemeine Umweltaussagen ohne belegte hervorragende Umweltleistung, produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen auf Grundlage bloßer Kompensation sowie Zukunftsziele ohne öffentlich überprüfbaren Umsetzungsplan. Auch Zeichen und Siegel dürfen nicht den Eindruck einer Umweltzertifizierung erwecken, wenn tatsächlich nur ein begrenzter rechtlicher Prüfgegenstand bestätigt wird.

Fachlicher Stand: 19. August 2026

Prüfkatalog K1–K8

Welche Aussagen wir systematisch prüfen.

K1

Allgemeine Umweltbegriffe

„grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ und vergleichbare Gesamtbotschaften.

K2

Klimabezug

„klimaneutral“, CO₂-Aussagen, Emissionsminderung und Kompensation.

K3

Zukunftsziele

Net-Zero-, Reduktions- und Transformationsversprechen samt Umsetzungsplan.

K4

Produkt und Betrieb

Abgrenzung, ob Aussage Wein, Verpackung, Verfahren oder Gesamtbetrieb betrifft.

K5

Tatsachennachweis

Studien, Zertifikate, Lieferantendaten, Berechnungsmethoden und Aktualität.

K6

Vergleiche

Vergleichsbasis, Messmethode, Bezugszeitraum und Repräsentativität.

K7

Siegel und Zeichen

Herkunft, Prüfprogramm, Aussagegehalt und Gefahr eines falschen Zertifizierungseindrucks.

K8

Kanäle und Gesamteindruck

Etikett, Website, Webshop, Social Media, Print und begleitende Erläuterungen.

Anwaltlicher Prüfweg

Von der Werbeaussage zum dokumentierten Stand.

  1. 01

    Claims erfassen

    Aussagen und Einsatzorte werden vollständig aufgenommen.

  2. 02

    Nachweise prüfen

    Tatsachengrundlagen, Methoden und Aktualität werden bewertet.

  3. 03

    Darstellung korrigieren

    Aussage, Einschränkung und Erläuterung werden rechtssicher abgestimmt.

  4. 04

    Stand dokumentieren

    Der geprüfte Umfang und Status werden nachvollziehbar festgehalten.

Häufige Fragen

EmpCo und Green Claims im Weinbereich.

Ab wann gelten die neuen EmpCo-Vorgaben?

Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Bestehende Umweltkommunikation sollte deshalb vorher erfasst und geprüft werden.

Darf ein Wein weiterhin als klimaneutral beworben werden?

Produktbezogene Aussagen, die eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung allein auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette stützen, sind nach den neuen Regeln besonders problematisch. Die konkrete Aussage, Berechnung und Darstellung müssen einzeln geprüft werden.

Welche Unterlagen werden für einen Green-Claims-Check benötigt?

Benötigt werden die konkrete Aussage und alle Einsatzorte sowie die zugrunde liegenden Berechnungen, Studien, Zertifikate, Lieferantendaten, Methoden und Aktualitätsangaben. Fehlende Tatsachengrundlagen werden nicht durch Annahmen ersetzt.

Kann die Prüfung Etikett, Website und Social Media gemeinsam erfassen?

Ja. Der Prüfumfang kann mehrere Kanäle erfassen, muss aber im Auftrag und im späteren Nachweis eindeutig bezeichnet sein. Unterschiede im Kontext und Gesamteindruck werden je Kanal berücksichtigt.

Beweist das EmpCo-Prüfsiegel die Umweltfreundlichkeit des Weins?

Nein. Der Nachweis bestätigt ausschließlich eine anwaltliche Prüfung der konkret benannten Kommunikation. Er ist keine behördliche Zertifizierung und bestätigt keine Umwelteigenschaft von Wein, Verpackung oder Betrieb.

Primärquellen

Rechtsstand nachvollziehen.

Diese allgemeine Darstellung ersetzt nicht die Prüfung einer konkreten Aussage, ihrer Tatsachengrundlage und ihres Gesamteindrucks.

Nächster Schritt

Umweltkommunikation vor Veröffentlichung prüfen.

Bringen Sie Aussage, Entwurf, Kanal und vorhandene Nachweise mit. Daraus bestimmen wir den konkreten Prüfweg.

Termin zur EmpCo-Prüfung