Hofübergabe, Verkauf & Nachfolge im Weingut
Inhaltlich verantwortlich: Rechtsanwalt Holger Kiefer Zuletzt aktualisiert am
Der Generationenwechsel ist für viele Weingüter die größte Weichenstellung. Wir gestalten Übergabe, Verkauf oder Aufteilung rechtssicher und steuerlich durchdacht – in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
Hofübergabe: Übergabe & Nachfolge
- Hofübergabevertrag mit Pflichtteilsregelungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Versorgung der übergebenden Generation
- Steuerliche Optimierung
Verkauf & Aufteilung
Unternehmensverkauf an Dritte, M&A oder Aufteilung in Teilbetriebe: Wir begleiten den gesamten Prozess von der Bewertung bis zum Vertrag.
Maßgebliche Rechtsgrundlage: BGB.
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Häufige Fragen
So früh wie möglich – je mehr Vorlauf, desto größer der Gestaltungs- und Steuerspielraum.
Beides ist möglich. Die vorweggenommene Erbfolge bietet oft Vorteile – das ist im Einzelfall zu prüfen.
Typisch sind Bestandsaufnahme (Flächen, Gebäude, Pacht-/Mietverträge, Marken, Vorräte), Bewertung, Vertragsgestaltung und – bei Grundstücken – notarielle Beurkundung (§ 311b BGB). Bestehende Mietverhältnisse gehen nach „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) auf den Erwerber über.
Kaufgegenstand und -preis, den Übergang von Pacht- und Mietverträgen, Inventar und Vorräte, Marken- und Domainrechte, Gewährleistung und Haftung, Stichtag, Kautionen sowie die steuerlichen Aspekte.
Rebflächen sind in der Weinbaukartei geführt; Pflanz- und Wiederbepflanzungsrechte sowie g.U.-Berechtigungen müssen im Übergang ausdrücklich geregelt werden, um Werte nicht zu verlieren.