Hofübergabe, Verkauf & Nachfolge im Weingut

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Der Generationenwechsel ist für viele Weingüter die größte Weichenstellung. Wir gestalten Übergabe, Verkauf oder Aufteilung rechtssicher und steuerlich durchdacht – in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.

Hofübergabe: Übergabe & Nachfolge

  • Hofübergabevertrag mit Pflichtteilsregelungen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Versorgung der übergebenden Generation
  • Steuerliche Optimierung

Verkauf & Aufteilung

Unternehmensverkauf an Dritte, M&A oder Aufteilung in Teilbetriebe: Wir begleiten den gesamten Prozess von der Bewertung bis zum Vertrag.

Maßgebliche Rechtsgrundlage: BGB.

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Struktur & Absicherung · Betriebsoptimierung

Häufige Fragen

Wann sollte ich die Hofübergabe planen?

So früh wie möglich – je mehr Vorlauf, desto größer der Gestaltungs- und Steuerspielraum.

Übergabe zu Lebzeiten oder per Testament?

Beides ist möglich. Die vorweggenommene Erbfolge bietet oft Vorteile – das ist im Einzelfall zu prüfen.

Wie läuft die Übergabe oder der Verkauf eines Weinguts ab?

Typisch sind Bestandsaufnahme (Flächen, Gebäude, Pacht-/Mietverträge, Marken, Vorräte), Bewertung, Vertragsgestaltung und – bei Grundstücken – notarielle Beurkundung (§ 311b BGB). Bestehende Mietverhältnisse gehen nach „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) auf den Erwerber über.

Was muss ein Kaufvertrag über ein Weingut regeln?

Kaufgegenstand und -preis, den Übergang von Pacht- und Mietverträgen, Inventar und Vorräte, Marken- und Domainrechte, Gewährleistung und Haftung, Stichtag, Kautionen sowie die steuerlichen Aspekte.

Welche Besonderheiten gelten bei Rebflächen und Pflanzrechten?

Rebflächen sind in der Weinbaukartei geführt; Pflanz- und Wiederbepflanzungsrechte sowie g.U.-Berechtigungen müssen im Übergang ausdrücklich geregelt werden, um Werte nicht zu verlieren.